Prinzipiell haben private Betreiber von Heizungen auf Basis von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wegen der im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf Härtefallhilfe.
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